Im Newsletter vom Juni 2025 informierten wir über den aktuellen Stand des Projekts Weiterentwicklung Suisse Garantie. Seither ist viel passiert – Zeit für ein Update.
Am 13. November 2025 hat der Vorstand die Version 13 des Dachreglements verabschiedet. Dieses ist per 1. Januar 2026 bewilligt und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit ist ein wesentlicher Meilenstein des Projekts erreicht. Parallel dazu wurde ein Gebührenreglement ausgearbeitet. Das neue Gebührenreglement gilt für Betriebe der ersten Produktionsstufe, die Produkte mit dem Schriftzug Suisse Garantie liefern, sowie für alle zertifizierten Suisse-Garantie-Betriebe. Die Höhe der Grund- und Nutzungsgebühren wird jährlich vom AMS-Vorstand festgelegt. Grundlage bilden die Aufgaben und Leistungen der AMS sowie der angeschlossenen Branchenorganisationen, die zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des Kennzeichnungssystems beitragen. Zum aktuellen Zeitpunkt bleiben die Gebühren wie gehabt.
Was sind die wesentlichen Änderungen im Dachreglement?
- Überarbeitung des produktbezogenen Geltungsbereichs
Der produktbezogene Geltungsbereich wurde klarer gefasst und erweitert. Neu kann die Marke Suisse Garantie für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäss Artikel 3 LwG eingesetzt werden. Auch landwirtschaftsnahe Branchen bleiben zugelassen. Die AMS kann Produktegruppen tierischer und pflanzlicher Herkunft anerkennen und die Branchenreglemente genehmigen. Für Produkte, die nicht mit dem Ansehen von Suisse Garantie vereinbar sind, kann die Auszeichnung mit der Marke Suisse Garantie vom Vorstand untersagt werden.