Strenge Kontrollen in den Betrieben stellen sicher, dass die Einhaltung der Suisse Garantie-Anforderungen gewährleistet ist.
Die Kontrollprozesse sind abhängig von den Produktionsstufen:
- Produzenten der ersten Produktionsstufe (Landwirte) werden inspiziert.
- Verarbeitungsbetriebe werden durch unabhängige Stellen zertifiziert.
Das ausgestellte Zertifikat ist Bedingung für die Erteilung der Benutzungsberechtigung für die Garantiemarke.