Um die Garantiemarke nutzen zu dürfen, benötigt ein Verarbeitungsbetrieb die entsprechende Zertifizierung. Bauernbetriebe werden nicht zertifiziert, sondern inspiziert und anerkannt.
Gastronomiebetriebe sind ab 01.01.2022 an eine Zertifizierung gebunden und müssen das Reglement für Gastronomiebetriebe erfüllen.
Das Logo der Garantiemarke darf nur gemäss der Richtlinien im Gestaltungsmanual verwendet werden.