Im Newsletter vom Dezember 2025 informierten wir über den Stand des Projekts zur Weiterentwicklung von Suisse Garantie. Seither konnten wichtige Fortschritte erzielt und zentrale Grundlagen finalisiert werden. Die revidierten Reglemente treten per 1. Januar 2027 in Kraft. Die vollständigen Dokumente stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.suissegarantie.ch/de/kontakt/dokumente-85.html
Ein zentrales Element bildet die Revision des Dachreglements. Der Geltungsbereich wurde präzisiert und erweitert: Neu kann Suisse Garantie für sämtliche landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäss Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) eingesetzt werden. Gleichzeitig wurden die Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit weiter gestärkt. Grundlage bleibt der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) beziehungsweise gleichwertige, klar überprüfbare Vorgaben in den jeweiligen Branchen.
Auch das Sanktionsreglement wurde im Rahmen des Projekts überarbeitet. Inhaltlich ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Die bestehenden Bestimmungen bleiben erhalten und wurden gezielt präzisiert, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.