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Projekt Weiterentwicklung Suisse Garantie

Im Newsletter vom Dezember 2025 informierten wir über den Stand des Projekts zur Weiterentwicklung von Suisse Garantie. Seither konnten wichtige Fortschritte erzielt und zentrale Grundlagen finalisiert werden. Die revidierten Reglemente treten per 1. Januar 2027 in Kraft. Die vollständigen Dokumente stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.suissegarantie.ch/de/kontakt/dokumente-85.html

Ein zentrales Element bildet die Revision des Dachreglements. Der Geltungsbereich wurde präzisiert und erweitert: Neu kann Suisse Garantie für sämtliche landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemäss Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) eingesetzt werden. Gleichzeitig wurden die Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit weiter gestärkt. Grundlage bleibt der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) beziehungsweise gleichwertige, klar überprüfbare Vorgaben in den jeweiligen Branchen.

Auch das Sanktionsreglement wurde im Rahmen des Projekts überarbeitet. Inhaltlich ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Die bestehenden Bestimmungen bleiben erhalten und wurden gezielt präzisiert, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

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Neu eingeführt wird ein Gebührenreglement. Das neue Gebührenreglement gilt für Betriebe der ersten Produktionsstufe, die Produkte mit dem Schriftzug Suisse Garantie liefern, sowie für alle zertifizierten Suisse-Garantie-Betriebe.

Vorgesehen ist eine jährliche Grundgebühr für Produzenten, die weder Mitglied einer Produzenten- oder Branchenorganisation sind noch von einer solchen anerkannt werden. Die Höhe und Ausgestaltung dieser Gebühr werden in einem separaten Vertrag mit der AMS geregelt. Sie dient der Deckung von administrativen Aufwänden, der Vertragsabwicklung, der Organisation regelmässiger Kontrollen sowie der Bewerbung der Marke durch die angeschlossenen Branchenorganisationen. Produzenten, die einer entsprechenden Organisation angehören oder anerkannt sind, sind von dieser Grundgebühr befreit. Die entsprechenden Leistungen sind bereits im jeweiligen Jahresbeitrag enthalten.

Für die Nutzung der Garantiemarke wird neu eine jährliche Nutzungsgebühr von CHF 50.– (exkl. MwSt.) pro Nutzungsberechtigung erhoben.

Die Suisse Garantie Branchenorganisationen arbeiten derzeit an der Überarbeitung ihrer jeweiligen Branchenreglemente. Über die revidierten Versionen werden wir zu gegebener Zeit informieren.