Häufige Fragen

Wofür steht Suisse Garantie?

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Suisse Garantie steht in erster Linie für kontrollierte Herkunft Schweiz. Als Garantiemarke der Herkunft kontrolliert Suisse Garantie, ob die gekennzeichneten Produkte wirklich mit Schweizer Rohstoffen und in der Schweiz hergestellt werden.

Was ist die Garantiemarke Suisse Garantie eigentlich?

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Aus rechtlicher Sicht
Suisse Garantie ist eine im Markenregister eingetragene Garantiemarke. Das wesentlichste Merkmal dieses Markentyps ist, dass sie allen Marktteilnehmern zugänglich ist, sofern sie die Bedingungen der vorhandenen Reglemente erfüllen.

Aus Marketing-Sicht
Suisse Garantie ist in erster Linie eine Garantiemarke. Damit ein zusammengesetztes Produkt mit Suisse Garantie gekennzeichnet werden kann, muss es in jedem Fall mindestens 90% einheimische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten. Die Swissness-Regelung geht mit 80% und Ausnahmeregelungen weniger weit. Viele Produkte können das Schweizer Kreuz tragen, obwohl sie einen geringen Anteil an Schweizer Zutaten enthalten. Die AMS will hier die Vorschriften bewusst nicht aufweichen und hält an der strengeren Regelung für Suisse Garantie fest. Für nicht zusammengesetzte Produkte wird weiterhin 100% Schweizer Herkunft gelten, für zusammengesetzte Produkte mindestens 90%.

Begrifflichkeiten
In der Umgangssprache wird eine Vielzahl von Begriffen verwendet, die letztlich alle etwa dasselbe bedeuten. Einige Beispiele: Ursprungszeichen, Marke, Label, Gütesiegel, Herkunftszeichen usw. Die AMS verwendet konsequent den Begriff «Garantiemarke der Herkunft».

Es gibt so viele Produkte die ein Schweizer Kreuz auf der Verpackung tragen. Weshalb noch eines mehr?

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Während Produkte, die mit einem Schweizer Kreuz ausgezeichnet sind, nicht unbedingt aus der Schweiz stammen müssen, ist die Schweizer Herkunft von Suisse Garantie-Produkten garantiert, weil streng kontrolliert.

Die Schweiz ist in Sachen Lebensmittelproduktion stark vom Ausland abhängig. Ist es da überhaupt möglich reine Schweizer Produkte zu erzeugen?

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Die Schweiz importiert zwar rund einen Drittel des Nahrungsmittelbedarfs aus dem Ausland, aber ein grosser Teil der von Schweizerinnen und Schweizern konsumierten Grundnahrungsmittel wird von der Schweizer Landwirtschaft produziert. Dennoch: Die Landwirtschaft produziert im Einklang mit der Natur und ist daher nie vor Witterungseinflüssen gefeit. Daher sind bei Suisse Garantie in sehr beschränktem Mass auch Ausnahmen zugelassen. Wenn aus Gründen höherer Gewalt keine oder nicht genügend Suisse Garantie-konforme Zutaten vorhanden sind, dürfen bei verarbeiteten Produkten bis zu 10% ausländische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs mitverarbeitet werden. Diese Ausnahmen müssen von der AMS Agro-Marketing Suisse bewilligt werden.

Ich will Produkte ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) kaufen. Kann ich zu Suisse Garantie-Produkten greifen?

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Die strengen Richtlinien von Suisse Garantie gewährleisten, dass keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere verwendet werden. Auch verzichten Suisse Garantie-Produzenten auf den Einsatz gentechnisch veränderter Futterpflanzen.

Was ist der ÖLN?

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Der ÖLN steht für Ökologischer Leistungsnachweis. Der weltweit einzigartige Schweizer ÖLN strebt eine gesamtheitliche Betrachtung der Ökosysteme und der landwirtschaftlichen Betriebe an und umfasst folgende Punkte:

  • tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
  • ausgeglichene Düngerbilanz
  • regelmässige Bodenanalysen
  • angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen (Hecken, Wiesenstreifen etc.)
  • geregelte Fruchtfolge
  • Aufzeichnungs- und Kontrollpflicht

Umweltschonende Produktion ist heute in der Schweiz die Regel und eine Grundbedingung, um Direktzahlungen des Bundes zu erhalten. Über 98% der Betriebe erfüllen die Anforderungen des ÖLN.

Die mit Suisse Garantie gekennzeichneten Produkte müssen von Betrieben stammen, die für den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN eingeschrieben sind, an ihm teilnehmen und kontrolliert werden gemäss der Direktzahlungsverordnung DZV (SR 910.13).

Wie kann ich sicher sein, dass auch eingehalten wird, was das Zeichen Suisse Garantie verspricht?

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Produkte, die mit Suisse Garantie gekennzeichnet sind, werden streng kontrolliert. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem garantiert, dass die Vorschriften hinsichtlich Herkunft und Herstellung eingehalten werden. Kontrolliert wird die Erfüllung der Anforderungen durch unabhängige Zertifizierungsstellen, die vom Bund anerkannt sein müssen. Alle Betriebe, die Produkte mit Suisse Garantie kennzeichnen, müssen über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Kontrollsystem deckt die ganze Produktionskette von den Rohstoffen über die Verarbeitung bis hin zum Endprodukt ab und stellt dadurch die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte sicher.

Das Zertifizierungssystem von Suisse Garantie ist ein anspruchsvolles Kontrollsystem. Es baut auf den internationalen ISO-Normen zur Umweltkennzeichnung von Produkten auf und ist weltweit anerkannt. Dadurch hebt es sich von vielen der auf dem Schweizer Markt anzutreffenden Kennzeichnungen deutlich ab.

Welche Produkte erhalten die Benutzungsberechtigung für Suisse Garantie?

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Die Garantiemarke wurde im Herbst 2004 zunächst für Obst und Gemüse eingeführt. Später folgten Milch und Milchprodukte, Käse, Fleisch, Eier, Kartoffeln, Zucker, Speisepilze, Getreideprodukte, Speiseöle, Honig und andere Bienenprodukte, Schnittblumen und Topfpflanzen sowie Wildfische und Wildkrebse. Achten Sie beim Einkauf auf das Logo Suisse Garantie – es ist klar erkenntlich auf der Verpackung der Produkte aufgedruckt.

Wo kann ich Suisse Garantie-Produkte kaufen?

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Coop führt die meisten Suisse Garantie-Produktegruppen im Sortiment. Die Migros bietet Obst und Gemüse an. Weitere Detailhändler (Denner, Volg, Aldi, Lidl, Spar Prodega u.a.) führen unterschiedliche Teilsortimente. Der Systemgastronom McDonald's führt Suisse Garantie-Produkte, soweit sie in das Angebot passen. Auch andere Gastronomiebetriebe verwenden die Garantiemarke Suisse Garantie (die Liste dieser Betriebe ist hier ersichtlich). Die AMS hofft, dass Suisse Garantie nach und nach in allen Handelskanälen der ganzen Schweiz zu finden sein wird.

Sind Suisse Garantie-Produkte teurer?

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Nein. Suisse Garantie ist eine Gemeinschaftsleistung der Produzenten, der Verarbeiter und des Handels, für welche die Konsumentinnen und Konsumenten keinen Aufpreis bezahlen müssen.

Was bedeutet genau Herkunft Schweiz?

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Produkte, die mit der Garantiemarke Suisse Garantie gekennzeichnet werden dürfen, müssen aus der Schweiz stammen und in der Schweiz verarbeitet werden. 

Der Schweiz gleich gestellt und inbegriffen sind auch:

  • das Fürstentum Liechtenstein und das Zollanschlussgebiet Büsingen,
  • die Freizone der Landschaft Gex und Hochsavoyen (Freizone Genf),
  • die Flächen schweizerischer Landwirtschaftsbetriebe in der ausländischen Grenzzone.

Die Herkunft wird in den Reglementen für Suisse Garantie klar definiert und in allen begleitenden Marketingmassnahmen offen und transparent kommuniziert. Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten klar aufzuzeigen, das hinter Suisse Garantie auch garantiert Lebensmittel aus der Schweiz stehen.

Warum sind Produkte aus Lichtenstein und anderen Grenzzonen Schweizer Produkten qualitativ gleichgestellt?

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Die zollrechtlich definierten wirtschaftlichen Grenzzonen wenden zum Teil Schweizer Gesetze an oder verfolgen ein vergleichbares Qualitätsmanagement wie dasjenige in der Schweiz. Ein Teil der Flächen wird gar von Schweizer Bauern bewirtschaftet.

Klar ist: Produkte aus den wirtschaftlichen Grenzzonen unterstehen den gleichen Anforderungen und Kontrollen wie alle anderen Suisse Garantie-Produkte. Voraussetzung ist und bleibt, dass sie die Anforderungen gemäss Dach- und Branchenreglementen erfüllen. Dies gilt insbesondere für den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN. Ausgeschlossen von Suisse Garantie bleiben Produkte ab Flächen ausserhalb der Wirtschaftszonen.

Übrigens: IP-Suisse kennt eine analoge Regelung. Zu beachten ist zudem, dass die Kantone ein Verzeichnis über die von den Schweizern im Ausland bewirtschafteten Flächen führen.

Wie kann ich mir sicher sein, dass Produkte aus anderen Wirtschaftszonen die gleichen Anforderungen erfüllen?

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Produkte aus den wirtschaftlichen Grenzzonen können mit der Garantiemarke Suisse Garantie gekennzeichnet werden, sofern sie die Anforderungen gemäss Dach- und Branchenreglementen erfüllen und wie vorgeschrieben kontrolliert werden. 

Fürstentum Liechtenstein
Für Produkte, die in Liechtenstein hergestellt oder erzeugt wurden, gelten die gleichen Anforderungen wie in der Schweiz. Es findet keine Grenzkontrolle statt: Im täglichen Verkehr werden liechtensteinische Produkte wie schweizerische behandelt. 

Die rechtliche Situation präsentiert sich im Einzelnen wie folgt:

  • In der Zollgesetzgebung gilt Liechtenstein als Inland. Im Verkehr zwischen der Schweiz und Liechtenstein gibt es keine Grenzkontrollen. Lieferungen von der Schweiz nach Liechtenstein und umgekehrt gelten folglich als Inlandlieferungen.
  • In der Agrargesetzgebung wendet Liechtenstein weitgehend das Schweizerische Recht an oder hat inhaltlich identische auf die Schweizerische Agrargesetzgebung angepasste Rechtsvorschriften erlassen. Dies wurde mit dem Notenaustausch im Agrarbereich zwischen der Schweiz und Liechtenstein Ende 2003 ausgebaut. Dieser Notenaustausch wurde in den Parlamenten der Schweiz und Liechtensteins behandelt. Er stipuliert einen gemeinsamen Markt zwischen der Schweiz und Liechtenstein und will unter anderem Diskriminierungen vermeiden.
  • Liechtensteinische Erzeugnisse haben folglich auf der Stufe Produktion die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie schweizerische. Die Kontrollen auf den Betrieben sind in schweizerische Kontrollsysteme integriert.
  • Liechtenstein wendet materiell das Schweizerische Lebensmittelgesetz an. Die Produkte unterstehen den Schweizer Gesetzen. Die Behörden in Liechtenstein erhalten Rundschreiben etc. von den Schweizer Behörden und sind ins Vollzugsystem eingebunden.
  • In der Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung sind der Geltungsbereich und damit die Anwendung der Ursprungsbezeichnung „Schweiz“ so definiert, dass er die Schweiz und ihre Zollanschlussgebiete umfasst (Art. 1, Abs. 2). Waren aus Liechtenstein gelten folglich als schweizerischen Ursprungs.

Die gleiche Regelung wie Suisse Garantie gibt es im Übrigen auch für die Label «BioSuisse» und «IP-Suisse», die auch für Produzenten aus Liechtenstein verwendet werden. Ein grosser Teil der liechtensteinischen Bauernbetriebe macht bei diesen Programmen mit und verwendet schon heute im Label das Wort «Schweiz».

Freizone Genf
Für die Versorgung von Genf gilt seit langem ein besonderes Statut, das die zollfreie Einfuhr aus den so genannten Freizonen erlaubt. Die entsprechenden Lebensmittel werden damit als «schweizerisch» betrachtet. Produkte aus der Freizone Genf können daher mit der Garantiemarke Suisse Garantie gekennzeichnet werden, sofern sie die Anforderungen gemäss Dach- und Branchenreglementen erfüllen und wie vorgeschrieben kontrolliert werden.

Grenzzonen
Betriebe in den Grenzkantonen haben seit Jahrhunderten Flächen im grenznahen Ausland bewirtschaftet. Dies kommt unter anderem auch in der Zollgesetzgebung zum Ausdruck. Zur Erleichterung des grenznachbarlichen Verkehrs gibt es beidseitig der Grenzen eine Wirtschaftszone von 10 km. Für die Schweizer Landwirte sieht die konkrete Regelung so aus, dass sie die in der Grenzzone produzierten Nahrungsmittel zollfrei in die Schweiz einführen und da vermarkten können. Im Verlauf der Zeit gab es immer wieder Diskussionen über das Ausmass der Bewirtschaftung durch Schweizer in der deutschen Grenzzone. Mit der in der Swissness verankerten Lösung, nur bis zum 1. Januar 2014 bewirtschaftete Flächen zu berücksichtigen, wird der im Schweizer Recht hohe Bedeutung geniessenden Besitzstandswahrung und den historisch gewachsenen Strukturen entlang der Grenze Rechnung getragen und gleichzeitig gewährleistet, dass keine neuen Flächen dazukommen. Ebenfalls ist der Entscheid kompatibel mit dem Zollrecht. Die Produkte aus den Grenzzonen unterstehen auch den gleichen Anforderungen und Kontrollen wie alle anderen Suisse Garantie-Produkte. Suisse Garantie stellt auf diese rechtlichen Bedingungen ab. Die Garantiemarke Suisse Garantie kann somit auch für Produkte aus der Wirtschaftszone verwendet werden. Voraussetzung bleibt selbstverständlich, dass sie die Anforderungen gemäss Dach- und Branchenreglementen erfüllen und wie vorgeschrieben kontrolliert werden. Dies gilt insbesondere für den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN. Ausgeschlossen von Suisse Garantie bleiben Produkte ab Flächen ausserhalb der Wirtschaftszone. IP-Suisse kennt eine analoge Regelung. Zu beachten ist im Übrigen, dass die Kantone ein Verzeichnis über die von den Schweizern im Ausland bewirtschafteten Flächen führen.