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Kontrollen

Ein Bauer und ein Kontrolleur beäugen einen Maiskolben genauer.

Suisse Garantie-Betriebe unterliegen regelmässigen Kontrollen durch unabhängige Kontrollstellen. Die Kontrollprozesse sind abhängig von der Produktionsstufe der Betriebe. Sie orientieren sich an produktspezifischen Checklisten.

Suisse Garantie-Betriebe werden von unabhängigen Zertifizierungsstellen kontrolliert. Checklisten geben die erforderlichen branchenspezifischen Kriterien vor, die zu erfüllen sind. Sind alle Vorgaben erfüllt und die erforderlichen Qualitätsstandards erreicht, erhält der Betrieb eine entsprechende Zertifizierung. Ob kontrolliert und zusätzlich zertifiziert wird, ist abhängig von der Produktionsstufe:

Auf der ersten Produktionsstufe werden Inspektionen durchgeführt. So werden Landwirtschaftsbetriebe und ihre Produkte regelmässig inspiziert. Damit wird sichergestellt, dass die Anforderungen von Suisse Garantie erfüllt werden und der Betrieb als Produzent für die Garantiemarke anerkannt werden kann. Auskunft über die zuständigen Inspektionsstellen geben die jeweiligen Branchenverbände.

Betriebe der zweiten Produktionsstufe erhalten in der Regel Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Das ausgestellte Zertifikat ist Bedingung für die Erteilung der Benutzungsberechtigung für die Garantiemarke Suisse Garantie. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Die gesetzlichen Anforderungen sind, unabhängig von dem Suisse Garantie-Zertifizierungssystem, in Selbstkontrolle zu erfüllen. Ihre Überprüfung obliegt den staatlichen Organen.

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