Der Weg zur Garantiemarke

Der Weg zur Garantiemarke Suisse Garantie ist klar reglementiert. Sie wird ausschliesslich von Schweizer Landwirtschaftsprodukten getragen, die strengen Kontrollen unterliegen. Nur zertifizierte Betriebe aus Produktion und Verarbeitung sowie Unternehmen aus der Gastronomie dürfen die Garantiemarke verwenden.

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Ein illustriertes dickes Reglementbuch mit einem Ok-Haken auf dem Umband.

Anforderungen

Suisse Garantie basiert auf strengen Anforderungen an die Produzenten, die Verarbeitungsbetriebe und an deren Produkte. Die allgemein gültigen Kriterien sind im Dachreglement für die Garantiemarke festgehalten. Weitere Bestimmungen sind in den Reglementen der Branchenverbände formuliert.

Checkliste mit einer Lupe, illustriert

Kontrollen

Suisse Garantie-Betriebe werden auf die Einhaltung der Anforderungen hin überprüft. Checklisten dienen als zuverlässige Kontrollwerkzeuge. Die Kontrollen richten sich nach der Produktionsstufe des Betriebs und werden regelmässig durchgeführt.

Checkliste mit einer Lupe, illustriert
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Ein Abzeichen mit Schweizer Kreuz in der Mitte, illustriert.

Zertifizierung

Betriebe, die Ihre Produkte mit der Garantiemarke Suisse Garantie kennzeichnen wollen, benötigen eine Zertifizierung. Diese wird mittels Kontrollen von unabhängigen Zertifizierungsstellen erteilt. Die Zertifizierungsstellen sind vom Bund anerkannt.

Eine Hand, die eine Stoppuhr hält, illustriert.

Gültigkeit

Zertifizierung und Benutzungsberechtigung bevollmächtigen einen Betrieb zur Verwendung der Garantiemarke Suisse Garantie für die Dauer von maximal drei Jahren. Jährliche Kontrollen der Betriebe sichern das Qualitätsmanagement.

Eine Hand, die eine Stoppuhr hält, illustriert.