Suisse Garantie
Suisse Garantie

Strenge Kontrollen bürgen für Schweizer Herkunft

Die geltende Rechtsprechung verlangt lediglich, dass der schweizerische Wertanteil an den Herstellungskosten mindestens 50% beträgt, damit von einem einheimischen Produkt gesprochen werden kann. Produkte tragen daher häufig das Schweizer Kreuz, obwohl ein Grossteil ihrer Rohstoffe aus dem Ausland stammt.

Nicht so bei Produkten mit der Garantiemarke der Herkunft SUISSE GARANTIE. Hier erfolgt der gesamte Herstellungs- und Verarbeitungsprozess in der Schweiz. Der ganze Weg des Produkts wird regelmässig von unabhängigen und vom Bund anerkannten Zertifizierungsstellen kontrolliert. Das Zertifizierungssystem von SUISSE GARANTIE basiert auf den internationalen ISO-Normen zur Umweltkennzeichnung von Produkten und ist weltweit anerkannt.

Sonderfälle

In der Regel stammen die Rohstoffe von SUISSE GARANTIE-Produkten zu 100% aus der Schweiz. Ausnahmen sind nur sehr beschränkt zugelassen und müssen jeweils von der AMS (Agro-Marketing Suisse) bewilligt werden: Wenn aus bestimmten Gründen wie Ernteausfällen nicht genügend Schweizer Rohstoffe verfügbar sind, dürfen mit einer befristeten Sonderbewilligung bei zu verarbeitenden Produkten bis zu 10% ausländische Rohstoffe mitverarbeitet werden.

Schweizer Produkten gleichgestellt sind Produkte aus dem Fürstentum Liechtenstein, der Freizone Genf sowie den in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen.