Suisse Garantie
Suisse Garantie

Schweizer Produktion und Verarbeitung

Produkte mit dem Zeichen SUISSE GARANTIE werden in der Schweiz hergestellt. Dies gilt sowohl für die landwirtschaftliche Produktion wie auch für die gesamte nachfolgende Verarbeitung. Das geltende Gesetz hingegen verlangt nur, dass ein Produkt in der Schweiz genügend bearbeitet oder verarbeitet worden ist, damit von einem einheimischen Produkt gesprochen werden kann. Nahrungsmittel tragen daher häufig das Schweizer Kreuz, obwohl ein Grossteil der Rohstoffe aus dem Ausland stammt. Nicht so bei SUISSE GARANTIE.

Hier erfolgt der ganze Herstellungs- und Verarbeitungsprozess in der Schweiz. Ausnahmen sind nur sehr beschränkt zugelassen: Wenn aus bestimmten Gründen, zum Beispiel Ernteausfälle, nicht genügend Schweizer Rohstoffe verfügbar sind, dürfen mit einer befristeten Sonderbewilligung der AMS bei verarbeiteten Produkten bis zu 10 Prozent ausländische Rohstoffe mitverarbeitet werden. Ausnahmen müssen von der AMS bewilligt werden. Der Schweiz gleichgestellt sind Produkte aus dem Fürstentum Liechtenstein, der Freizone Genf sowie den in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen.