Suisse Garantie
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Umwelt- und tiergerecht

Die an die einheimischen Bauern gestellten Anforderungen hinsichtlich einer umwelt- und tiergerechten Produktion sind wesentlich strenger als diejenigen im Ausland. Der weltweit einzigartige ökologische Leistungsnachweis ÖLN strebt eine gesamtheitliche Betrachtung der Ökosysteme in der Landwirtschaft an. Denn nur umweltschonende Landnutzungsformen mit möglichst geschlossenen Nährstoffkreisläufen unter weitgehender Nutzung natürlicher Ressourcen erhalten langfristig die Umwelt. Die gesetzlichen Grundlagen für den ökologischen Leistungsnachweis sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgehalten. Demnach wird ausdrücklich eine tiergerechte Haltung von Nutztieren verlangt.

Die Auswahl und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt detaillierten Vorschriften und Einschränkungen. Durch restriktiven Einsatz von Düngemitteln muss eine ausgeglichene Düngerbilanz erzielt werden, das heisst, es dürfen nicht mehr Nährstoffe ausgebracht werden als durch die Kultivierung benötigt werden. Durch die Planung einer zweckmässigen Fruchtfolge soll sowohl die Entwicklung von Schädlingen und Krankheiten als auch die Bodenerosion vermieden werden. Ein bestimmter Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss als ökologische Ausgleichsfläche ausgeschieden werden. Dazu kommen extensiv genutzte Grünstreifen entlang von Hecken, Waldrändern und Gewässern sowie weitere ökologische Elemente wie Hecken, Magerwiesen oder Hochstammobstbäume, die die Landschaft bereichern und wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.

Der Leistungsstandard bei der Tierhaltung und Fleischverarbeitung ist ausserordentlich hoch. So müssen alle Tiere unter SUISSE GARANTIE in der Schweiz geboren sein. Für die Aufzucht und Haltung gelten anspruchsvolle Qualitätssicherungsprogramme, für Schlachttiertransporte genaue gesetzliche Auflagen. Tiertransporte dürfen ausschliesslich vom Tierhalter selbst oder von entsprechend ausgebildeten Personen ausgeführt werden.

Elektrische Geräte sowie harte oder spitze Gegenstände sind als Treibhilfen untersagt. Seit Jahren verboten ist in der Schweiz die Batteriehaltung bei Hühnern. Eine tiergerechte Haltung wirkt sich vorteilhaft auf die Produktequalität aus. Bei Schweinen ist beispielsweise bekannt, dass lange Transporte bei den Tieren Stresshormone auslösen. Das ist schlecht für das Tier und wirkt sich auch geschmacklich negativ auf das Fleisch aus.