Suisse Garantie
Suisse Garantie

Umwelt- und tiergerecht produziert

SUISSE GARANTIE stellt strenge Anforderungen an die Bauern hinsichtlich einer umwelt- und tiergerechten Produktion. Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN), den alle SUISSE GARANTIE-Betriebe erbringen müssen, strebt eine gesamtheitliche Betrachtung der Ökosysteme in der Landwirtschaft an. Denn nur umweltschonende Landnutzungsformen mit möglichst geschlossenen Nährstoffkreisläufen unter weitgehender Nutzung natürlicher Ressourcen erhalten langfristig die Umwelt.

Der ÖLN in der Landwirtschaft

Die gesetzlichen Grundlagen für den ÖLN sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgehalten.
Demnach wird ausdrücklich eine tiergerechte Haltung von Nutztieren verlangt.
Die Auswahl und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegen detaillierten Vorschriften und Einschränkungen.
Durch restriktiven Einsatz von Düngemitteln muss eine ausgeglichene Düngerbilanz erzielt werden, d.h., es dürfen nicht mehr Nährstoffe ausgebracht werden, als durch die Kultivierung benötigt werden.
Durch die Planung einer zweckmässigen Fruchtfolge soll sowohl die Entwicklung von Schädlingen und Krankheiten als auch die Bodenerosion vermieden werden.
Ein bestimmter Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss als ökologische Ausgleichsfläche ausgeschieden werden. Dazu kommen extensiv genutzte Grünstreifen entlang von Hecken, Waldrändern und Gewässern sowie weitere ökologische Elemente wie Hecken, Magerwiesen oder Hochstammobstbäume, die die Landschaft bereichern und wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.

Richtlinien für Fleischproduzenten

Der Schweizer Leistungsstandard bei der Tierhaltung und der Fleischverarbeitung ist ausserordentlich hoch.
So müssen alle Tiere unter SUISSE GARANTIE in der Schweiz geboren sein.
Für Aufzucht und Haltung gelten anspruchsvolle Qualitätssicherungsprogramme, für Schlachttiertransporte genaue gesetzliche Auflagen.
Tiertransporte dürfen ausschliesslich vom Tierhalter selbst oder von entsprechend ausgebildeten Personen ausgeführt werden.
Elektrische Geräte sowie harte oder spitze Gegenstände sind als Treibhilfen untersagt.
Seit Jahren verboten ist in der Schweiz die Batteriehaltung von Hühnern.

Eine tiergerechte Haltung wirkt sich auch auf die Produktequalität aus. Bei Schweinen ist beispielsweise bekannt, dass lange Transporte die Ausschüttung von Stresshormonen auslösen. Das ist schlecht für das Tier und wirkt sich auch geschmacklich negativ auf das Fleisch aus.