Verzicht auf Gentechnik
SUISSE GARANTIE-Produkte werden konsequent ohne Hilfe der Gentechnik hergestellt. Das heisst, dass sie ohne gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere produziert sein müssen.
Bei tierischen Produkten heisst das:
- Gentechnische Veränderungen der Erbmasse der Tiere sind nicht zulässig.
- Für die Fütterung dürfen keine gentechnisch veränderten Futtermittel verwendet werden.
- Für die Herstellung von Käse ist gentechnisch verändertes Lab nicht erlaubt.
Bei pflanzlichen Produkten heisst das:
- Es dürfen ausschliesslich Saatgut, Setzlinge und Pflanzen verwendet werden, die nicht gentechnisch verändert wurden.
